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egen Menschenrecht Nr. 9 wird häufiger verstoßen, als du es auf den ersten Blick glauben magst. Der Missbrauch richtet sich vor allem gegen (vermeintliche) Feinde des Staates, die seine Ordnungshüter auf Verlangen der Politik verfolgen und inhaftieren.

„Bei uns gibt es sowas aber nicht“, mag der eine oder andere denken.

Leider stimmt das nicht. Schauen wir uns dieses Menschenrecht im Detail an:

Menschenrecht Nr. 9 und seine Aussage

Im Originaltext zu den Menschenrechten heißt es: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“ Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort „willkürlich“. Jede Staatsmacht hat das Recht, Menschen festzunehmen, in Haft zu behalten oder aus dem Land zu verweisen. Allerdings liegt ein Verstoß der Menschenrechte vor, wenn dies willkürlich geschieht. Das heißt: Der Staat muss in Übereinstimmung mit den Gesetzen handeln. Auch dürfen die Gesetze nicht ungerecht sein und beispielsweise die Gleichheit der Menschen missachten.

Das Menschenrecht Nr. 9 geht damit eng mit dem Menschenrecht Nr. 8 einher, welches sich auf den Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bezieht.

Beachtenswert ist ferner, dass nach dem Menschenrecht Nr. 9 von Willkür gesprochen wird, wenn eine Inhaftierung von zufällig ausgewählten oder wahllosen Personen erfolgt. Es müssen hinreichend Verdachtsmomente vorliegen, damit man tatsächlich von einem Verstoß der Rechtsordnung reden kann. Wie alle anderen Menschenrechte auch, dient Nr. 9 damit dem Schutz des Einzelnen vor staatlicher, ungerechtfertigter Verfolgung oder Festnahme. Doch gerade Rechte wie diese werden von Machtinhabern gern übersehen oder großzügig ausgelegt.

Festnahme und Inhaftierung: nicht immer geht es mit rechten Dingen zu

Rechte wie dieses Menschenrecht sind elementar wichtig. Wie schrecklich wäre es, in einem Land zu leben, in dem eine Festnahme aus ungerechtfertigten Gründen erfolgen könnte! Leider ist das nicht so weit hergeholt, wie viele denken. Im Rahmen von aktuellen Umfragen konnte Amnesty International darlegen, dass sich viele Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern davor fürchten (Artikel 3), willkürlich festgenommen und gefoltert zu werden.

In etlichen Staaten Afrikas wie Togo, Angola oder der Demokratischen Republik Kongo ist eine Inhaftierung jeder Person möglich, die gewaltfrei gegen die Regierung demonstriert. In Eritrea kam es in der jüngeren Vergangenheit zur Verhaftung von Tausenden Regimegegnern, die keinen Anwalt oder Familienmitglieder kontaktieren durften. Viele von ihnen sind seit mehr als zehn Jahren in Haft. Aktivisten gegen die Sklaverei in Mauretanien kamen sofort ins Gefängnis. Gleiches zählt für Kritiker des Präsidenten von Uganda.

So fortschrittlich ein Land wie China auch ist, dort genügt bereits ein feuriges Einsetzen von Tibetern für Unterricht in der tibetischen Sprache, um in Haft zu gelangen. Gegen die Menschenrechte 2 und 9 wird im sunnitischen Saudi-Arabien verstoßen, wenn ein Mensch zu der schiitischen Minderheit gehört.

Besonders oft sind Journalisten (Artikel 6) von einer Menschenrechtsverletzung Nr. 9 betroffen, wenn sie Missstände im Land aufdecken und sich gegen Regierende oder ihre Geschäftspartner wenden.

Nach aktuellen Einschätzungen sind dies die sechs gefährlichsten Staaten für Enthüllungsreporter:

  • China
  • Ägypten
  • Saudi-Arabien
  • Syrien
  • Türkei
  • Vietnam

Derzeit sitzen dort Journalisten ungerechtfertigt in Haft. Insbesondere in Saudi-Arabien und Ägypten erhielten sie noch nicht einmal einen Prozess bzw. gegen sie gibt es keine offizielle Anklage (Artikel 10).

Und wie sieht es mit Menschenrecht Nr. 9 im Westen aus?

Die oben aufgeführten Beispiele erwecken den Anschein, all die Verletzungen von Menschenrecht Nr. 9 fänden nur in fernen, nicht-westlich geprägten Ländern statt. Leider stimmt das nicht. In den USA beispielsweise werden Tausende Menschen regelmäßig und routinemäßig in Haft genommen, die im Land der unbegrenzten Möglichkeiten Asyl suchen. Die Verhältnisse in den Gefängnissen sind in der Regel schlecht. Medizinische Versorgung und Bewegungsmöglichkeiten sind gar nicht oder kaum vorhanden. Ein juristischer Beistand ist auch nicht verfügbar. Die Politik verkündete in den letzten Jahren zwar diesbezüglich Verbesserungen einzuleiten, aber noch immer sind die Missstände immens.

In Deutschland kritisiert Amnesty International die Abschiebung von Menschen aus Afghanistan in ihr Heimatland. Die Bundesregierung und ihre Vertreter sehen dies anders. Sie weist den Wunsch der afghanischen Regierung nach einem befristeten Stopp der Abschiebung zurück und damit auch die Vorwürfe der Menschenrechtsaktivisten. Die derzeitige Sicherheitslage in Afghanistan würde eine Abschiebung zulassen und nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

Gerade an dem Beispiel von den USA und Deutschland zeigt sich ganz deutlich, dass die Auslegung des Menschenrechts Nr. 9 relativ ist.

Es kommt immer darauf an, wie die Gesamtsituation bewertet wird. Und wie die Bewertung letztlich erfolgt, hängt entscheidend von der Politik ab. In einigen Fällen magst du ihr zustimmen und in anderen nicht. Dabei ist es wichtig, Augen und Ohren offenzuhalten. Eigene Interessen sind hinten anzustellen, so schwer dies auch sein mag. Wie in Artikel 1 der Menschenrechte aufgeführt wird, sind „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.

Wenn Du Dich einsetzen möchtest, gegen die Einschränkungen unserer Menschenrechte etwas zu tun, oder Institutionen und Gruppen unterstützen willst, die effektiv dagegen vorgehen, Aufklärung betreiben und bereits Kinder und Jugendliche zu dem Thema sensibilisieren, dann melde dich bei uns: Mach mit!

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Photo by Matthew Ansley on Unsplash

Publiziert am
May 10, 2021
 in Kategorie:
Schutz

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