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rtikel 27 geht auf das Recht ein, künstlerisch tätig werden zu dürfen oder sich daran als Zuschauer zu erfreuen. Hierzu gehört die Möglichkeit, die Schauspielerei auszuüben ebenso wie ins Museum gehen zu können. Aus diesem Recht ergibt sich zugleich ein zweites Recht: nämlich das Verbot, dass andere die eigenen schriftstellerischen Arbeiten, künstlerischen Kreationen oder das geistige Eigentum daran zu kopieren bzw. es als das eigene Werk auszugeben.

Menschenrecht 27 in seiner Originalformulierung

1. «Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.»
2. «Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.»

Was meint Menschenrecht 27 im Detail?

Wie eingangs erwähnt sichert das Menschenrecht Artikel 27 die Teilnahme am kulturellen Leben und damit an Veranstaltungen sowie Museumsbesuchen. Das Recht ist jedoch als erheblich umfassender zu erachten. So muss gewährleistet sein, am kulturellen Erbe anderer teilhaben zu dürfen. Doch um überhaupt das Menschenrecht 27 ausleben zu können, müssen andere Menschenrechte erfolgreich Anwendung finden. Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an Kulturveranstaltungen sind unter anderem:

  • ein angemessenes Einkommen
  • genügend Freizeit
  • ausreichende Bildung

Darüber hinaus bezieht sich das Recht auf Kultur an der Teilhabe von Errungenschaften des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts. In der Praxis sind solche Rechte schwer einzuklagen, aber das macht sie nicht weniger wichtig. Sie sollten vielmehr als Richtschnur für ein rechtmäßiges staatliches Handeln und internationale Beziehungen dienen.

Wird hierzulande gegen Menschenrecht 27 verstoßen?

Auf den ersten Blick erscheint dir Menschenrecht 27 vermutlich als unkompliziert in der Anwendung. Gegen andere Menschenrechte würde doch viel häufiger verstoßen. Doch tagtäglich wird auch in Deutschland dieses Recht missachtet. Unzählige Personen laden sich Fotos aus dem Internet herunter und veröffentlichen diese auf ihrer eigenen Webseite oder in Zeitungen ohne die Urheberschaft zu erwähnen oder mit einem Backlink zu kreditieren.

Auch Hausarbeiten oder gar Diplom- und Doktorarbeiten werden kopiert oder Zitate werden nicht als solche markiert. Selbst bekannte Politiker schrecken davor nicht zurück.

In der NS-Zeit verbrannten Nazis Bücher, die ihrer Gesinnung nach „entartete Kunst“ enthielten. Das ist ebenfalls ein Verstoß gegen Menschenrecht 27. Die Corona-Pandemie bedeutete ein weitreichendes Berufsverbot für Künstler. Bereits das war ein Verstoß gegen ein Menschenrecht. Doch auch durch die Lockdown-Maßnahmen wurde gegen Menschenrecht 27 verstoßen, denn eine Teilhabe an einem kulturellen Leben kam zum Erliegen. Die Rechtfertigung mit dem hierzu zuvor geänderten Gesetz (Infektionsschutzgesetz) negiert allerdings nicht den Verstoß gegen die Menschenrechte.

Ungerechtigkeiten bei der kulturellen Teilhabe: Status quo in Deutschland

Menschenrecht 27 greift für jede Person und seine Rechte auf ein kulturelles Leben. Kinderschutzverbände mahnen an, dass es diesbezüglich einen immensen Nachholbedarf bei Kindern, Jugendlichen und Familie gibt. Es gäbe hier keine Chancengleichheit in Deutschland, denn viele Kinder würden und könnten nicht an Kultur teilhaben. Das begründet sich oft an unzureichenden Mitteln der Eltern. Hürden sollten daher verstärkt gesenkt werden, damit mehr Heranwachsende in Genuss des Menschenrechts 27 kämen.

Kultur vielfältig wahrzunehmen ist in Deutschland noch immer ein Privileg. Das ist vor allem schade, da eine kulturelle Teilhabe über eine bloße Teilnahme weit hinausgeht.

Kindern müsste ein anregender und inklusiver Kontakt mit unterschiedlichsten Kulturformaten ermöglicht werden.

Kostenfreie Museumstage oder Vergünstigungen reichen bei Weitem nicht aus. Von staatlicher Seite sind mehr Mittel und Maßnahmen erforderlich, Kultur in seiner ganzen Breite allen Kinder zur Verfügung zu stellen. Auch die Gesellschaft sollte dies verstärkt unterstützen.

Ein kulturelles Leben und Wohlstand gehen Hand in Hand

Musik, Theater, Malen etc. all das wird als Luxus erachtet. In der Schule sind dies die ersten Fächer, die bei Geldmangel gestrichen werden. Statistiken offenbaren außerdem, dass Kinder und Jugendlichen der einkommensschwachen Familien seltener ein Musikinstrument erlernen und kaum oder gar nicht in die Oper oder ins Theater gehen. Doch Kunst und Kultur sind wichtig. Sie sind ein Ausdruck eines Zeitgeists und einer Gesellschaft.

Sie lehren uns Wertvolles und machen auf Missstände aufmerksam. Sie ermöglichen eine kreative Auseinandersetzung mit kritischen Themen.

Zugleich schulen sie die Sprache, das Vorstellungsvermögen, ein Gefühl für Ästhetik und die Toleranz. Kinder können durch Kulturangebote neue Erfahrungswelten auf sichere Weise betreten und sich darin austoben. Sie lernen wichtige Lektionen für das Leben und optimieren so ihre Alltagskompetenz.

Einen besseren Zugang zur Kultur zu erhalten, reicht jedoch bei der Förderung des Menschenrechts 27 längst nicht aus. Kulturbegleiter erweisen sich als hilfreich, die den Weg ins kulturelle Leben leiten. Sie machen Kulturerlebnisse erfahrbar und nehmen die Angst, die Unsicherheit und die Scham vor neuen und ungewohnten Kulturerfahrungen. Dies ist nämlich ein weiterer Aspekt: Viele Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene glauben, sie dürften an dem kulturellen Leben nicht teilnehmen, da sie nicht aus der „Akademikerschicht“ stammen. Hartnäckig haftet den Theatern, Opernhäusern und Museen das Vorurteil an, sie wären nichts für Geringverdiener und ihre Familien. Somit besteht auch hierzulande viel Handlungsbedarf, um Menschenrecht 27 zu fördern.

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Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Photo by Enzo Tommasi on Unsplash

Publiziert am
Oct 6, 2021
 in Kategorie:
Rechte

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